{"id":1315,"date":"2014-10-31T13:42:07","date_gmt":"2014-10-31T11:42:07","guid":{"rendered":"http:\/\/blogs.dw.com\/dwsportplus\/?page_id=1315"},"modified":"2014-10-31T13:42:07","modified_gmt":"2014-10-31T11:42:07","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/dwsportplus.de\/deutsche-welle-chor\/uber-dwsport\/vereinssatzung\/","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"<div>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline\">Satzung von DW Sport plus e.V. nach dem Stand: 10.03.2011\u00a0<\/span><\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a71\u00a0Name und Sitz des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eDW Sport plus e. V.\u201c. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Bonn.<\/p>\n<p><strong>\u00a72\u00a0Ziele des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein f\u00f6rdert die sportliche und kulturelle Bet\u00e4tigung seiner Mitglieder als Ausgleich zur beruflichen T\u00e4tigkeit und pflegt die menschliche Begegnung im Rahmen dieser Aktivit\u00e4ten. Diese Ziele werden insbesondere verwirklicht durch F\u00f6rderung sportlicher \u00dcbungen und Leistungen sowie durch Aktivit\u00e4ten zur Verbesserung des Wohlbefindens; Pflege des Chor- gesangs; Durchf\u00fchrung kultureller Veranstaltungen; Pflege des Brauchtums; Durchf\u00fchrung von Veranstaltungen und Aktivit\u00e4ten zur Bildung sowie zur Pflege der Begegnung der Mitarbeiter der Deutschen Welle, ihrer Ruhest\u00e4ndler und anderer Vereinsmitglieder.<\/p>\n<p><strong>\u00a73\u00a0Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Ab- schnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Er ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<div>\n<div>\n<p><strong>\u00a74 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Jeder bei der Deutschen Welle oder deren Tochtergesellschaften Besch\u00e4ftigte, deren Angeh\u00f6rige sowie Pension\u00e4re k\u00f6nnen Mitglied des Vereins werden. Auch andere nat\u00fcrliche Personen k\u00f6nnen Mitglied werden.<\/li>\n<li>Der Beitritt ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand kann den Antrag ablehnen, wenn die Mitgliedschaft die Interessen des Vereins beeintr\u00e4chtigen kann. Ein Vorstandsmitglied f\u00fchrt die jeweils aktuelle Mitgliederliste.<\/li>\n<li>Jedes Vereinsmitglied ist zur Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge verpflichtet. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von Mitgliedsbeitr\u00e4gen befreit. Die H\u00f6he des Mitgliedsbeitrags wird von dem Gruppenleiter nach kostenorientierten Gesichtspunkten f\u00fcr die bereffende Gruppe (\u00a7 9) vorgeschlagen und vom Vorstand beschlossen. Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge verbleiben den jeweiligen Gruppen au\u00dfer einem nicht mehr als zehn Prozent betragenden Anteil, der f\u00fcr Zwecke des Gesamtvereins verwendet wird.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft endet\n<ul>\n<li>mit dem Tod des Mitglieds,<\/li>\n<li>durch schriftliche Austrittserkl\u00e4rung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied; sie wird zum jeweiligen Monatsende wirksam,<\/li>\n<li>durch Ausschluss aus dem Verein (Abs. 6),<\/li>\n<li>automatisch, wenn ein Beitragsr\u00fcckstand \u00fcber mehr als 2 Kalenderjahre hinweg besteht; dar\u00fcber informiert der Gruppenleiter jeweils den Vorstand.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Endet die Mitgliedschaft im Falle von Abs. 4 Buchstabe d, kann die Mitgliedschaft neu beantragt werden, wenn der ausstehende Mitgliedsbeitrag bezahlt wurde.<\/li>\n<li>Ein Mitglied, das in erheblichem Ma\u00df gegen die Vereinsinteressen versto\u00dfen hat, insbesondere durch einen Beitragsr\u00fcckstand, oder sich fortgesetzt unsportlich verhalten hat, kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss soll das betroffene Mitglied geh\u00f6rt werden. Macht das Mitglied innerhalb einer Frist von 2 Wochen von dem Anh\u00f6rungsrecht keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschlie\u00dfungsbeschluss. Widerspricht das Mitglied dem Ausschlie\u00dfungsbeschluss innerhalb der Frist von 2 Wochen, entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div>\n<div>\n<div>\n<p>Ehrenmitglied kann jede nat\u00fcrliche Person werden, die sich in vorbildlicher Art und Weise um den Verein oder eine ihrer Gruppen verdient gemacht hat. \u00dcber entsprechende Antr\u00e4ge entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p><strong>\u00a75\u00a0Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind der Vorstand (\u00a7 6) und die Mitgliederversammlung (\u00a7 8).<\/p>\n<p><strong>\u00a76 Vorstand<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>DerVorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und vier weiteren Vorstandsmitgliedern.<\/li>\n<li>F\u00fcr den Fall seiner Verhinderung wird der 1. Vorsitzende von dem 2. Vorsitzenden vertreten. Sollte auch der 2. Vorsitzende verhindert sein, wird er von dem Schatzmeister vertreten.<\/li>\n<li>Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Ein Vorstandsmitglied kann von der Mitgliederversammlung vorzeitig abberufen werden. Nur Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter mit Honorar-Rahmenvertrag, Vorruhest\u00e4ndler und Pension\u00e4re der Deutschen Welle k\u00f6nnen Vorstandsmitglieder werden.<\/li>\n<li>Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus dem Vorstand aus oder werden weniger als sieben Vorstandsmitglieder gew\u00e4hlt, so verringert sich die Zahl der Vorstandsmitglieder entsprechend bis zur Wahl eines neuen Vorstandsmitgliedes.\u00a77<br \/>\nAufgaben und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Vorstandes<\/li>\n<li>Der Vorstand leitet den Verein im Sinne der Satzung.<\/li>\n<li>Der Vorstand tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Die Sitzungen werden vom 1. Vorsitzenden einberufen.<\/li>\n<li>DerVorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende oder der Schatzmeister, anwesend sind. Er fa\u00dft seine Beschl\u00fcsse mit der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Bei Stimmengleich- heit ist die Stimme des 1. Vorsitzenden oder seines Vertreters ausschlaggebend.<\/li>\n<li>Vorstandsbeschl\u00fcsse k\u00f6nnen auch in Schriftform oder in elektronischer Form (E-Mail) im Umlaufverfahren getroffen werden, wenn die Angelegenheit bis zur n\u00e4chsten Vorstands- sitzung keinen Aufschub duldet oder die Einberufung einer Vorstandssitzung im Hinblick auf die Bedeutung der Angelegenheit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig w\u00e4re und kein Vorstandsmitglied der Behandlung der Sache im Umlaufverfahren widerspricht.\u00a78 Mitgliederversammlung<\/li>\n<\/ol>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div>\n<div>\n<div>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung umfasst alle Mitglieder des Vereins.<\/li>\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal j\u00e4hrlich statt. Sie wird vom 1. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen durch Bekanntmachung am \u201eSchwarzen Brett\u201c der Deutschen Welle oder durch sonstige betriebs\u00fcbliche Ver\u00f6ffentlichungen einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.<\/li>\n<li>Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn der Vorstand sie beschlie\u00dft oder 10 % der Mitglieder sie schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde gegen\u00fcber dem Vorstand beantragen. Absatz 2, S\u00e4tze 2 und 3 gelten entsprechend.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:<\/li>\n<\/ol>\n<\/div>\n<\/div>\n<div>\n<div>\n<p>Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstands und dessen Entlastung,<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p>Genehmigung des von dem Vorstand vorgelegten Haushaltsplans f\u00fcr das kommende Gesch\u00e4ftsjahr gem. \u00a7 11 Abs. 2,<\/p>\n<p>Wahl der Vorstandsmitglieder, Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen, Beschl\u00fcsse nach \u00a7 4 Abs.6.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div>\n<div>\n<div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a78 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zehn Mitglieder anwesend sind, wobei in jedem Falle mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sein m\u00fcssen.<\/li>\n<li>F\u00fcr Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich. Eine \u00c4nderung der Satzung auch des Vereinszwecks bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Beschl\u00fcsse k\u00f6nnen \u00fcber mehrere Punkte gleichzeitig erfolgen (Blockabstimmung), wenn nicht ein anwesendes Mitglied Einzelabstimmung verlangt.<\/li>\n<li>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom 1. Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge zu den Mitgliederversammlungen sollen mindestens eine Woche vorher dem Vorstand schriftlich eingereicht werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a79 Gliederung des Vereins<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein gliedert sich in einzelne Gruppen.<\/li>\n<li>Eine Gruppe kann vom Vorstand gebildet werden, wenn sich f\u00fcr die vorgesehene Bet\u00e4tigung gen\u00fcgend Interessenten gemeldet haben.<\/li>\n<li>Geht die Teilnehmerzahl der Gruppe soweit zur\u00fcck, dass eine sinnvolle Bet\u00e4tigung der Gruppe nicht mehr gew\u00e4hrleistet ist, kann der Vorstand diese Gruppe aufl\u00f6sen.<\/li>\n<li>Die Betreuung und Vertretung der Gruppe obliegt dem Gruppenleiter bzw. seinem Stellvertreter, der auf einer Gruppenversammlung gew\u00e4hlt und von dem Vorstand best\u00e4tigt werden mu\u00df.<\/li>\n<li>Eine Gruppenversammlung soll mindestens einmal j\u00e4hrlich stattfinden.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 10 Vertretung des Vereins<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>1. Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende oder der Schatzmeister, vertreten.<\/li>\n<\/ol>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div>\n<div>\n<div>\n<ol start=\"2\">\n<li>Die Leiter der Gruppen des Vereins (\u00a79Abs.4) sind berechtigt, gruppenbezogene Ausgaben und Verpflichtungen bis zu einem Wert von Euro 500,- zu t\u00e4tigen, wobei eine Ausgabe nicht \u00fcber den jeweiligen Kontostand der Gruppe hinausgehen darf. F\u00fcr Ausgaben und Verpflichtungen, die \u00fcber einen wirtschaftlichen Wert von Euro 500,- hinausgehen, muss der Gruppenleiter vorher die schriftliche Zustimmung des Vorstandes einholen. F\u00fcr die Feststellung des wirtschaftlichen Wertes im Sinne des vorstehenden Satzes sind Einzelausgaben, die bei nat\u00fcrlicher Betrachtungsweise wirtschaftlich zusammengeh\u00f6ren, als eine Ausgabe zu betrachten. S\u00e4mtliche von dem Gruppenleiter get\u00e4tigten Ausgaben sind unverz\u00fcglich gegen\u00fcber dem Schatzmeister abzurechnen.<\/li>\n<li>Der 1. Vorsitzende oder sein Vertreter im Falle der Verhinderung ist berechtigt, Ausgaben und Verpflichtungen bis zu einem Wert von Euro 500,- zu t\u00e4tigen. Abs. 2 S\u00e4tze 2 bis 4 gelten entsprechend.<\/li>\n<li>Andere Mitglieder des Vereins sind nur dann berechtigt, den Verein rechtsgesch\u00e4ftlich zu vertreten oder zu verpflichten, wenn sie von dem Vorstand oder von einem Gruppenleiter im Rahmen der Bestimmungen des Absatzes 2 vorher ausdr\u00fccklich dazu bevollm\u00e4chtigt wurden.<\/li>\n<li>F\u00fcr die nicht rechtgesch\u00e4ftliche, repr\u00e4sentative Vertretung des Vereins durch Mitglieder, die dem Vorstand nicht angeh\u00f6ren, ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Vorstandes erforderlich.\u00a7 11 Haushaltsf\u00fchrung des Vereins<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 11 Schatzmeister<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Schatzmeister verwaltet die Einnahmen und Ausgabendes Vereins. Ausgaben werden von zwei Vorstandsmitgliedern, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, verf\u00fcgt, soweit nicht die Gruppenleiter gem. \u00a7 10 Abs. 2 oder andere Vereinsmitglieder gem. \u00a7 10 Abs. 3 dazu berechtigt sind.<\/li>\n<li>Der Schatzmeister legt der ordentlichen Mitgliederversammlung einen Bericht \u00fcber die Einnahmen und Ausgaben des Vereins im vorangegangenen Gesch\u00e4ftsjahr vor. F\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr gibt er der ordentlichen Mitgliederversammlung einen \u00dcberblick \u00fcber die (voraussichtlichen) Einnahmen und Ausgaben. F\u00fcr das folgende Gesch\u00e4ftsjahr legt der Schatzmeister einen von dem Vorstand genehmigten Haushaltsplan mit denvoraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben vor, der von der Mitgliederversammlung zu genehmigen ist (\u00a7 8 Abs. 4b).<\/li>\n<li>Der Schatzmeister f\u00fchrt f\u00fcr jede Gruppe des Vereins ein getrenntes Konto; dar\u00fcber hinaus f\u00fchrt er ein Konto f\u00fcr den Gesamtverein. Eine separate Kassen- oder Kontenf\u00fchrung der einzelnen Gruppen ist unzul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Der Verteilungsschl\u00fcssel f\u00fcr Zuwendungen, die der Verein erhalten hat, auf die einzelnen Gruppen wird vom Vorstand beschlossen.<\/li>\n<li>In der ordentlichen Mitgliederversammlung geben zwei Kassenpr\u00fcfer, die nicht demVorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen, einen Bericht \u00fcber die Kassenf\u00fchrung des vorangegangenen Gesch\u00e4ftsjahres.<\/li>\n<li>Gruppenbezogene Spenden flie\u00dfen der jeweiligen Gruppe zu; Spenden f\u00fcr den Gesamtverein werden dem Konto des Gesamtvereins gutgeschrieben.<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div>\n<p><strong>\u00a7 12 Auszeichnungen<\/strong><\/p>\n<p>Die durch Teilnahme an Turnieren, Wettbewerben oder anderen Veranstaltungen erworbenen Pokale, Medaillen, Urkunden etc. gehen in den Besitz des Vereins \u00fcber. Dies betrifft nicht pers\u00f6nliche Auszeichnungen einzelner Mitglieder.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen an die Deutsche Welle, Anstalt des \u00f6ffentlichen Rechts, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat. Eine Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur auf einer Mitgliederversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden, wenn mindestens 20 % der Mitglieder anwesend sind.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung von DW Sport plus e.V. nach dem Stand: 10.03.2011\u00a0 &nbsp; \u00a71\u00a0Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eDW Sport plus e. V.\u201c. 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